Veranstaltungsschutz

 

Im Vorfeld der Planung einer Veranstaltung muss an sehr vieles gedacht werden. Findet diese z.B. im Ausland statt, müssen rechtliche Rahmenbedingungen mit der jeweiligen Verwaltungsregion geklärt werden.

 

Sie sollten daran denken - Rechtsformen gelten regional - die jeweiligen Haftungsfragen sind vom Veranstalter vorher nicht immer ohne Recherche transparent. Bei vielen Veranstaltungen müssen Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. Inwiefern ist bei einer (u.a. Open-Air-) Veranstaltung die Nachbarschaft oder der Ortsteil betroffen? An welchen Tagen oder zu welchen Stunden ist für welchen Geräuschpegel welche Ausnahmegenehmigung zu erwirken?

Zu Unfällen, Diebstählen, Sachbeschädigungen und anderen Risiken kann es auch beim Auf- und Abbau, bei Proben und während der Veranstaltung kommen.

Krisen- und Risikomanagement stehen hier im Vordergrund!

  • Fluchtpläne
  • Feuermeldeeinrichtungen
  • Notfallverhalten
  • Einteilung der Sicherheitskräfte
  • Ansprechpartner

Den Mitarbeitern, Veranstaltern und Sicherheitskräften sollten die Räumlichkeiten und Außenarchitektur bekannt sein, sodass Besucher in Notfällen angeleitet werden können.

Wichtig Punkte sind ebenfalls:

  • Alarmeinrichtungen
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Verkehrsorganisation
  • Versicherungspflichten
  • Behördliche Zuständigkeit

Veranstaltungsschutz ist Brandschutz!

Ist außerhalb des Gebäudes eine Bewegungsfläche für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge vorhanden? Wenn nicht, welche Regelungen und Absprachen bestehen alternativ?

Wir unterstützen Sie gern in der Planung der Veranstaltung und können für Sie, unter anderem, diese Tätigkeiten übernehmen:

  • Einlass-, Ausweis- und Taschenkontrollen
  • Backstage- und Bühnenabsicherung
  • Schutz für konkrete Personen (Ehrengäste, Künstler, Darbieter)
  • Streifen- und Ordnungsdienste
  • Absicherung eines Bereichs für bestimmte Zeiträume (Absperren von Straßen, Plätzen oder Privatbereichen)
  • Parkplatzeinweisung und -überwachung
  • Garderobendienste

Wie von Ihnen gewünscht, treten unsere Mitarbeiter in Uniform, Businesslook oder in anderer Kleidung auf.

Zusammenfassend gesagt, müssen je nach Größe der Veranstaltung die nicht zu berechnenden Faktoren im Vorfeld sensibel einschätzt werden und die dementsprechenden Verfahren geplant werden.

Sicher ist für eine Familienfeier mit 30 Gästen ein anderer Grad an Sicherheit zu beachten als bei einem Open-Air-Konzert mit 2.000 Besuchern. Sicherheitsaspekte sind aber auch bei kleineren Versammlungen gesetzlich gerahmt.